80-Prozent-Regel bei Präventionskursen: Wie viele Termine braucht es?
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Kurz gesagt: Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen einen von der ZPP zertifizierten Präventionskurs nur, wenn die versicherte Person an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen hat. Bei 10 Terminen sind das 8, bei 12 Terminen 10. Für Onlinekurse, die man zeit- und ortsunabhängig absolviert, gelten 100 Prozent. Du als Kursleitung trägst auf der Teilnahmebescheinigung immer die tatsächlich besuchten Einheiten ein. Welche Schwelle gilt und ob es einen Zuschuss gibt, entscheidet die Krankenkasse der Person.
Kursquote ist ein unabhängiges Angebot, nicht die ZPP, der GKV-Spitzenverband oder eine Krankenkasse.
Was die 80-Prozent-Regel besagt
Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands legt fest, dass Krankenkassen nur zeitlich befristete Kurse fördern, „an denen regelmäßig teilgenommen wurde“. Auch das Formular der Teilnahmebescheinigung nennt den „Nachweis der regelmäßigen Teilnahme“. Eine Prozentzahl für Präsenzkurse nennt der Leitfaden selbst nicht. Konkret wird es an zwei Stellen:
- In den Kriterien zur Zertifizierung des GKV-Spitzenverbands steht für Live-Onlineseminare: „Teilnahme an min. 80 % der Einheiten für Erstattungsfähigkeit“. Für Onlinekurse mit orts- und zeitunabhängiger Teilnahme verlangen die Kriterien die „Absolvierung aller Einheiten (=100 %)“.
- Die Krankenkassen wenden die 80 Prozent in ihren Versicherteninformationen auch auf Präsenzkurse an. Die TK verlangt zum Beispiel, dass Versicherte „an mindestens 80 Prozent der Kurstermine“ teilgenommen haben. KKH und AOK Bayern nennen dieselbe Schwelle.
Die 80 Prozent sind also verbreitete Kassenpraxis und für Live-Onlineseminare in den GKV-Kriterien festgehalten. Ob deine Teilnehmenden einen Zuschuss bekommen, richtet sich nach den Bedingungen ihrer eigenen Krankenkasse.
So rechnest du: Beispiele für 8, 10 und 12 Termine
Zertifizierte Präventionskurse umfassen laut Leitfaden in der Regel mindestens 8 und höchstens 12 Einheiten von 45 bis 90 Minuten. Die Rechnung ist einfach: Gesamtzahl der Einheiten × 0,8. Kommt eine Kommazahl heraus, runden wir auf, denn „mindestens 80 Prozent“ heißt, dass weniger nicht reicht. Das ist unsere Rechnung. Wie eine Kasse im Einzelfall zählt, legt sie selbst fest.
| Einheiten im Kurs | 80 % rechnerisch | mindestens besucht | höchstens verpasst |
|---|---|---|---|
| 8 | 6,4 | 7 | 1 |
| 9 | 7,2 | 8 | 1 |
| 10 | 8,0 | 8 | 2 |
| 11 | 8,8 | 9 | 2 |
| 12 | 9,6 | 10 | 2 |
Bei einem 12er-Kurs reichen 9 Termine also rechnerisch nicht: 9 von 12 sind 75 Prozent. Bei einem 8er-Kurs ist bei einer 80-Prozent-Schwelle nur ein einziger Fehltermin möglich. Darauf weist du deine Teilnehmenden am besten schon in der ersten Stunde hin.
Rechner: Mindestteilnahme bei 80 %
Bei einer Mindestteilnahme von 80 % sind mindestens 8 von 10 Einheiten nötig (höchstens 2 verpasst).
Der Rechner rechnet nur in deinem Browser. Er speichert nichts und sendet nichts.
Sonderfälle
Live-Online-Kurse
Für Live-Onlineseminare (als IKT-Kurs zertifiziert, feste Termine, Kursleitung live) nennen die GKV-Kriterien ausdrücklich mindestens 80 Prozent der Einheiten. Auch die TK wendet die 80 Prozent auf zeitabhängige Online-Kurse wie Streamingangebote an. Achtung: Nicht jede Kasse unterscheidet so. Die AOK Bayern schreibt etwa allgemein, bei Online-Angeboten sei eine vollständige Teilnahme nötig. Deine Teilnehmenden sollten deshalb bei ihrer Kasse nachfragen.
Onlinekurse zum Selbstlernen
Wenn Teilnehmende einen Onlinekurs zeit- und ortsunabhängig durcharbeiten, müssen sie laut GKV-Kriterien alle Einheiten absolvieren, also 100 Prozent.
Ausgefallene Termine und Nachholtermine
Eine allgemein gültige Regel, ob und wie verpasste Termine nachgeholt werden können, haben wir weder im Leitfaden noch bei der ZPP gefunden. Wenn du einen Termin selbst absagen musst und einen Ersatztermin anbietest, kläre vorher mit der ZPP, wie du ihn auf der Bescheinigung zählst. Bescheinigt werden nur Termine, die tatsächlich stattgefunden haben und an denen die Person dabei war.
Vertretung der Kursleitung
Vertretende Kursleitungen sollen laut ZPP dieselbe vom Leitfaden anerkannte Qualifikation haben wie du. Die ZPP empfiehlt, die Vertretung auf der Teilnahmebescheinigung zu vermerken. Wie der Vermerk aussehen soll, ist nicht festgelegt, denn das Formular hat dafür kein eigenes Feld. Frag bei der ZPP nach.
Mehrere Kurse im Jahr
Die Kassen fördern in der Regel höchstens zwei Kurse pro Person und Kalenderjahr (so zum Beispiel TK, KKH und AOK Bayern). Für jeden Kurs gilt die Mindestteilnahme für sich.
Was du als Kursleitung bescheinigst
Auf der Teilnahmebescheinigung (GKV-Formular 12/2025) steht die Zeile „an __ von __ Kurseinheiten à __ Minuten Dauer teilgenommen“. Dort trägst du ein, wie viele Termine die Person tatsächlich besucht hat. Mit deiner Unterschrift versicherst du: „Ich versichere, dass die hier gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.“
Das hat Gewicht. Laut Leitfaden können falsche Angaben auf der Teilnahmebescheinigung zu Rückforderungen führen und dazu, dass deine Kurse von der Förderung ausgeschlossen werden. Auch weitere rechtliche Folgen sind möglich. Die Kasse darf die Einhaltung der Kriterien auch unangemeldet vor Ort prüfen. Und für deine Teilnehmenden gilt laut Formular: Ein zu Unrecht erhaltener Zuschuss ist zurückzuzahlen.
Für die Praxis heißt das:
- Nur die echte Zahl. Nicht aufrunden, nicht „großzügig“ zählen, keine Termine mitzählen, an denen die Person nicht da war. Wer 7 von 10 Terminen da war, bekommt „7 von 10“.
- Du entscheidest nicht über den Zuschuss. Ob jemand mit 7 von 10 etwas erhält, entscheidet die Kasse.
- Unter 80 Prozent: Ob du dann überhaupt eine Bescheinigung ausstellst, ist im Leitfaden nicht ausdrücklich geregelt. Wenn du eine ausstellst, dann mit der echten Zahl. Sag der Person offen, dass ihre Kasse den Zuschuss ablehnen kann, wenn sie 80 Prozent verlangt.
Wie die übrigen Felder ausgefüllt werden, steht im Ratgeber Teilnahmebescheinigung für Präventionskurse.
Anwesenheit sauber dokumentieren
Der Leitfaden schreibt keine bestimmte Form der Anwesenheitsliste vor. Weil du die Zahl aber versicherst und die Kasse nachfragen oder vor Ort prüfen kann, lohnt sich eine saubere Dokumentation:
- pro Termin Datum und die Namen der Anwesenden festhalten, am besten direkt zu Beginn der Stunde,
- Vertretungen und ausgefallene Termine mit Datum notieren,
- die Liste nach Kursende aufbewahren, solange du sie für Rückfragen brauchst, und sie danach löschen oder vernichten. Sie enthält personenbezogene Daten deiner Teilnehmenden.
Ein Nebeneffekt: Wenn du nach der Hälfte des Kurses durchzählst, siehst du, wer die 80 Prozent nur noch knapp schaffen kann. So kannst du die Person rechtzeitig ansprechen, damit sie die restlichen Termine wahrnimmt.
Der kostenlose Teilnahmebescheinigung-Generator von Kursquote zeigt dir zu deiner Kurslänge an, wie viele Termine bei einer 80-Prozent-Schwelle nötig sind („8 von 10“). Er markiert alle Personen darunter und wählt sie zunächst ab. Prüf jede eingetragene Zahl gegen deine Anwesenheitsliste: Was auf der Bescheinigung steht, versicherst du mit deiner Unterschrift.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das legt jede Krankenkasse selbst fest. Drei Beispiele (Stand: Abruf der Kassenseiten am 4. Oktober 2026, ohne Gewähr):
| Krankenkasse | Angabe der Kasse |
|---|---|
| TK | 80 Prozent der Kursgebühr, höchstens 150 Euro je Einzelkurs, zwei Kurse pro Kalenderjahr |
| KKH | bis zu 150 Euro je Kurs, zweimal im Jahr (Flyer, Stand 08/24) |
| AOK Bayern | bis zu 150 Euro je Kurs, bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr |
Die Beträge können sich jederzeit ändern. Andere Kassen und andere AOK-Regionen haben eigene Regeln. Verbindlich sind nur die Angaben der jeweiligen Krankenkasse, deine Teilnehmenden sollten dort nachfragen. Auf deiner Kursseite schreibst du am besten nur: „Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Teilnahme. Ob und in welcher Höhe, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.“
Häufige Fragen
Wie viele Termine sind bei einem Kurs mit 10 Einheiten nötig?
Bei 10 Einheiten sind 80 Prozent genau 8 Termine. Die Person darf also höchstens 2 Termine verpassen, wenn ihre Krankenkasse eine Mindestteilnahme von 80 Prozent verlangt.
Reichen 9 von 12 Terminen für den Zuschuss?
Rechnerisch nicht: 9 von 12 sind 75 Prozent. Bei einer Mindestteilnahme von 80 Prozent sind bei 12 Einheiten mindestens 10 besuchte Termine nötig. Die Entscheidung trifft die Krankenkasse.
Gilt die 80-Prozent-Regel auch für Online-Kurse?
Für Live-Onlineseminare mit festen Terminen nennen die Zertifizierungskriterien des GKV-Spitzenverbands mindestens 80 Prozent. Bei Onlinekursen, die man zeit- und ortsunabhängig absolviert, müssen alle Einheiten abgeschlossen werden, also 100 Prozent. Einzelne Kassen verlangen bei Online-Angeboten generell 100 Prozent. Maßgeblich sind die Bedingungen der eigenen Kasse.
Kann ich verpasste Termine nachholen lassen?
Eine allgemein gültige Nachholregel haben wir im Leitfaden Prävention und bei der Zentralen Prüfstelle Prävention nicht gefunden. Kläre Ersatztermine vorher mit der ZPP und bescheinige nur Termine, die tatsächlich stattgefunden haben und an denen die Person teilgenommen hat.
Darf ich eine Bescheinigung ausstellen, wenn jemand unter 80 Prozent liegt?
Ein ausdrückliches Verbot haben wir im Leitfaden nicht gefunden. Wenn du eine Bescheinigung ausstellst, muss sie die tatsächlich besuchten Einheiten nennen, denn du versicherst die Richtigkeit mit deiner Unterschrift. Ob es trotzdem einen Zuschuss gibt, entscheidet die Krankenkasse.
Steht die 80-Prozent-Regel im Gesetz?
Nein. Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands verlangt eine regelmäßige Teilnahme. Die 80 Prozent nennen die Zertifizierungskriterien für Live-Onlineseminare, und viele Krankenkassen wenden sie in ihren Bedingungen auch auf Präsenzkurse an.
Kursquote ist kein Angebot der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP), des GKV-Spitzenverbands oder einer Krankenkasse und arbeitet nicht in deren Auftrag. Diese Seite fasst öffentliche Quellen zusammen (Stand: 4. Oktober 2026). Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Auskunft der ZPP oder der Krankenkasse. Für die Angaben auf der Bescheinigung bist du als Kursleitung verantwortlich, und über den Zuschuss entscheidet die Krankenkasse.
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Quellen (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention, Fassung Dezember 2025, Kap. 5.3.3 (8–12 Einheiten, 45–90 Min.), 5.3.6 („regelmäßig teilgenommen“), 5.3.9 (Folgen falscher Angaben). Abgerufen über den vdek: vdek.com (PDF) · Übersichtsseite: gkv-spitzenverband.de/leitfaden-praevention
- GKV-Spitzenverband: Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten, Stand 06.01.2026 (PDF), Abschn. 1.2, Tabelle „Zertifizierung von IKT-Kurskonzepten“, Zeile „Sicherung der Teilnahmequote“ (Live-Onlineseminar min. 80 %, Onlinekurs 100 %). gkv-spitzenverband.de (PDF)
- GKV-Spitzenverband: Formular Teilnahmebescheinigung, Kapitel 5, Version 12/2025 (PDF) (Zeile Kurseinheiten, Datenschutzhinweis „regelmäßige Teilnahme“, Wahrheitsversicherung, Prüfrecht vor Ort, Rückzahlung). gkv-spitzenverband.de (PDF)
- Techniker Krankenkasse: Gesundheitskurse (80 % der Kurstermine, zeitabhängige Online-Kurse, Zuschusshöhe, zwei Kurse). tk.de
- KKH: Flyer Präventionskurse, Stand 08/24 (PDF) („mindestens 80 Prozent der Einheiten“, bis 150 € je Kurs, zweimal im Jahr). kkh.de (PDF)
- AOK Bayern: Gesundheitskurse – zertifizierte Präventionskurse (80 % der Kurstermine, 100 % bei Online-Angeboten ohne Unterscheidung live/selbstgesteuert, bis 150 €, bis zu zwei Kurse). aok.de
- ZPP-FAQ: Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung? zentrale-pruefstelle-praevention.de