Teilnahmebescheinigung für Präventionskurse: das GKV-Formular 12/2025 richtig ausfüllen
Stand:
Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Präventionskurse eine einheitliche Muster-Teilnahmebescheinigung des GKV-Spitzenverbands. Aktuell ist die Version 12/2025. Du als Kursleitung füllst Teil 1 aus und unterschreibst ihn. Deine Teilnehmenden füllen Teil 2 aus und reichen das ganze Formular bei ihrer Krankenkasse ein. Ob es einen Zuschuss gibt, entscheidet allein die Krankenkasse.
Auf dieser Seite gehen wir das Formular Feld für Feld durch. Wir zeigen dir typische Fehler und erklären, was Teilnehmende danach tun. Kursquote ist ein unabhängiges Angebot, nicht die ZPP, der GKV-Spitzenverband oder eine Krankenkasse.
Was ist die einheitliche Teilnahmebescheinigung?
Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands regelt, welche Kurse die gesetzlichen Krankenkassen fördern dürfen. Er schreibt seit dem 1. Januar 2026 die Muster-Teilnahmebescheinigung verbindlich vor. Laut einer Mitteilung der ZPP akzeptieren die Krankenkassen seitdem nur noch dieses einheitliche Formular. Eigene Vorlagen, Bescheinigungen im Briefkopf deines Studios oder ältere Kassenformulare solltest du deshalb nicht mehr verwenden.
Das Formular heißt vollständig „Formular für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Präsenz- und IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention“. Oben rechts stehen die Versionsangabe „Version 12/2025 Kapitel 5“ und ein QR-Code. Die jeweils aktuelle Fassung veröffentlicht der GKV-Spitzenverband auf seiner Website (Formular als PDF beim GKV-Spitzenverband). Wenn du deinen Kurs im ZPP-Portal angelegt hast, kannst du die Bescheinigung auch dort herunterladen. Die ZPP empfiehlt, sie erst herunterzuladen und dann im Adobe Reader auszufüllen.
Für digitale Präventionsangebote nach Kapitel 7 des Leitfadens (zum Beispiel Apps oder Online-Programme ohne Kursleitung) gelten eigene Vorgaben. Dieser Ratgeber bezieht sich nur auf Präsenz- und IKT-Kurse nach Kapitel 5.
Wer füllt welchen Teil aus?
- Teil
- Teil 1 „Teilnahmebescheinigung“
- Wer füllt aus?
- das anbietende Unternehmen bzw. die anbietende Organisation, also in der Regel du
- Inhalt
- Kursdaten, besuchte Einheiten, Gebühr, Erklärungen, Ort, Datum, Unterschrift
- Teil
- Teil 2 „Antrag auf Bezuschussung“
- Wer füllt aus?
- die versicherte Person bzw. ihre gesetzliche Vertretung (bei Minderjährigen die sorgeberechtigte Person)
- Inhalt
- Name, Geburtsdatum, Versicherten-Nr., Name und Adresse des Anbieters, IBAN, Unterschrift
Teil 2 ist der eigentliche Antrag bei der Krankenkasse. Versichertennummer, Geburtsdatum und IBAN deiner Teilnehmenden brauchst du also nicht zu erfragen. In Teil 2 stehen allerdings auch zwei Felder zu deinem Angebot: Name und Adresse des anbietenden Unternehmens. Diese kannst du vorab eintragen, damit niemand sie abschreiben muss. Alle Angaben zur versicherten Person trägt die Person selbst ein.
Teil 1 Schritt für Schritt
Laut Formular ist Teil 1 „in DRUCKBUCHSTABEN auszufüllen und zu unterschreiben“. Wenn du von Hand schreibst, schreib deutlich in Blockschrift. Am Rechner eingetragener Text ist ohnehin Druckschrift.
1. Name der teilnehmenden Person
Vor- und Nachname, so wie die Person bei ihrer Krankenkasse geführt wird. Achte auf Umlaute, Doppelnamen und Schreibweisen wie „ß“, damit die Kasse die Bescheinigung der richtigen Person zuordnen kann.
2. Titel der Maßnahme
Der Kurstitel, am besten genau so, wie er bei der ZPP zertifiziert ist. Ein abweichender Titel aus deiner Kursbeschreibung kann Rückfragen auslösen.
3. Zeitraum
„von … bis …“ als Tag, Monat und Jahr: das Datum des ersten und des letzten Kurstermins.
4. Besuchte Kurseinheiten
Die Zeile lautet: „an __ von __ Kurseinheiten à __ Minuten Dauer teilgenommen“. Du trägst also drei Zahlen ein:
- wie viele Einheiten die Person tatsächlich besucht hat,
- wie viele Einheiten der Kurs insgesamt hatte,
- wie lange eine Einheit dauert.
Auf diese Zeile schaut die Kasse, wenn sie die Mindestteilnahme prüft. Viele Kassen verlangen mindestens 80 Prozent der Termine, zum Beispiel TK, KKH und AOK Bayern. Wie du das für 8, 10 oder 12 Termine ausrechnest, steht im Ratgeber zur 80-Prozent-Regel. Wichtig: Eingetragen wird immer die echte Zahl, auch wenn sie unter der Schwelle liegt.
5. Präventionsprinzip, Kursleitung, Kurs-ID, IKT-Kurs
- Präventionsprinzip: so, wie es in deiner Zertifizierung steht. Beispiele aus den Zertifizierungskriterien des GKV-Spitzenverbands: Hatha Yoga, Progressive Relaxation und Autogenes Training stehen beim Prinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“. Rückenschule und Pilates stehen beim Prinzip „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“. Maßgeblich ist immer die Angabe in deinem ZPP-Konto.
- Kursleitung: in der Form „Nachname, Vorname“.
- Kurs-ID: die ID aus der Datenbank der ZPP. Du findest sie in deinem ZPP-Konto beim zertifizierten Kurs.
- IKT-Kurs: nur ankreuzen, wenn der Kurs als IKT-Kurs zertifiziert ist (zum Beispiel als Live-Onlineseminar).
Darunter steht vorgedruckt: „Die oben genannte Kursleitung hat die Maßnahme persönlich durchgeführt.“ Hat dich jemand vertreten, empfiehlt die ZPP, die Vertretung auf der Teilnahmebescheinigung zu vermerken. Ein eigenes Feld dafür hat das Formular nicht. Frag bei der ZPP nach, wie du den Vermerk gestalten sollst.
6. Teilnahmegebühr
„Die Teilnahmegebühr von € __ wurde entrichtet.“ Hier gehört der Betrag hin, den du der Person tatsächlich in Rechnung gestellt hast und den sie bezahlt hat. Die ZPP schreibt dazu: Weicht der tatsächlich berechnete Betrag von der im Portal hinterlegten Gebühr ab, bist du „verpflichtet, diesen Betrag auf der Teilnahmebescheinigung zu korrigieren“. Trag also nie mehr ein, als bezahlt wurde.
Außerdem sieht der Leitfaden vor, dass die im Zertifizierungsantrag festgelegte Teilnahmegebühr für alle Teilnehmenden eines Kurses gleichermaßen gilt. Wenn du einzelnen Personen eine Ermäßigung geben willst, kläre vorher mit der ZPP, ob das zulässig ist.
7. Erklärungen, Ort, Datum und Unterschrift
Unter der Gebühr stehen vorgedruckte Erklärungen. Mit der Unterschrift bestätigst du sie:
- für Einrichtungen, die auch Mitgliedsbeiträge erheben: keine Verrechnung des Zuschusses mit Mitgliedsbeiträgen, keine Erstattung der Teilnahmegebühr als Geld- oder Sachleistung, keine Kopplung an eine Mitgliedschaft, kein Abonnement,
- für wohnortferne Angebote: keine Quersubventionierung von Übernachtung, Verpflegung oder sonstigen Kosten,
- „Ich versichere, dass die hier gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.“
Das Formular weist außerdem darauf hin, dass die Krankenkasse die Einhaltung der Kriterien „auch vor Ort unangemeldet“ überprüfen darf. Zum Schluss folgen Ort, Datum und „Unterschrift bzw. digitale Signatur des anbietenden Unternehmens / der anbietenden Organisation“.
Ein fester Termin für das Datum ist nicht vorgegeben. Unsere Empfehlung: Stell die Bescheinigung frühestens am Tag des letzten Kurstermins aus, denn sie bestätigt eine abgeschlossene Teilnahme.
Unterschrift: von Hand oder digital?
Das Formular sieht im Unterschriftsfeld ausdrücklich „Unterschrift bzw. digitale Signatur“ vor. Auch der Leitfaden sagt: „Eine persönliche Unterschrift der/des Anbietenden oder der Kursleitung auf dem Formular kann durch eine digitale Signatur ersetzt werden.“ Was genau als digitale Signatur zählt, legen beide nicht fest. Ein eingefügtes Bild deiner Unterschrift ist jedenfalls keine qualifizierte elektronische Signatur. Eine verbindliche Aussage aller Krankenkassen dazu, welche Form sie akzeptieren, haben wir nicht gefunden.
Wenn du sichergehen willst, druck die Bescheinigungen aus und unterschreib von Hand. Oder frag bei den Kassen nach, bei denen viele deiner Teilnehmenden versichert sind.
Häufige Fehler
- Alte oder eigene Vorlage verwendet. Seit 1. Januar 2026 gilt nur das Musterformular in der aktuellen Version.
- Gesamtzahl statt besuchter Einheiten eingetragen. In das erste Feld gehören die tatsächlich besuchten Termine.
- Kurs-ID fehlt oder ist vertippt. Ohne passende ID kann die Kasse den Kurs nicht zuordnen.
- Präventionsprinzip frei formuliert. Übernimm den Wortlaut aus deiner Zertifizierung.
- Falsche Gebühr. Eingetragen wird der tatsächlich berechnete und bezahlte Betrag, nicht automatisch der Listenpreis.
- Unterschrift vergessen. Teil 1 muss unterschrieben oder digital signiert sein.
- Formular verändert. Eigene Logos, Zusatztexte oder ein umgebautes Layout gehören nicht auf das Muster.
- Versichertendaten in Teil 2 eingetragen. Geburtsdatum, Versichertennummer, IBAN und Unterschrift in Teil 2 sind Sache der versicherten Person.
So reichen Teilnehmende die Bescheinigung ein
Nach Kursende gibst du die Bescheinigung weiter, ausgedruckt oder als PDF. Die Teilnehmenden füllen Teil 2 aus und schicken beide Teile an ihre Krankenkasse. Wie das geht, legt jede Kasse selbst fest. Die TK nennt zum Beispiel den Upload über „Meine TK“ oder die TK-App. Bei der KKH geht es per Post oder über „Meine KKH“. Laut Formular ist die Unterschrift in Teil 2 beim digitalen Upload in der App oder im Login-Bereich der Krankenkasse entbehrlich.
Die Kasse prüft und entscheidet über den Zuschuss. Höhe und Bedingungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Üblich sind höchstens zwei geförderte Kurse pro Person und Kalenderjahr (so zum Beispiel TK, KKH und AOK Bayern). Ein zu Unrecht erhaltener Zuschuss ist laut Formular zurückzuzahlen.
Viele Bescheinigungen auf einmal ausfüllen
Bei zwölf Teilnehmenden heißt das: zwölfmal dasselbe PDF öffnen, zwölfmal Kursdaten eintippen und zwölfmal speichern. Wenn dir das zu mühsam ist, kannst du den kostenlosen Teilnahmebescheinigung-Generator von Kursquote nutzen. Du trägst die Kursdaten einmal ein und fügst die Namensliste ein. Dann lädst du eine PDF pro Person und eine Sammeldatei zum Drucken herunter. Der Generator füllt das unveränderte GKV-Formular 12/2025 aus, und deine Eingaben bleiben in deinem Browser. Er ist ein unabhängiges Hilfsmittel: Für die Richtigkeit der Angaben bist weiterhin du verantwortlich, und über den Zuschuss entscheidet die Krankenkasse.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die einheitliche Teilnahmebescheinigung?
Laut Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands ist die Muster-Teilnahmebescheinigung seit dem 1. Januar 2026 verbindlich. Aktuell ist die Version 12/2025 für Präsenz- und IKT-Kurse nach Kapitel 5. Die jeweils aktuelle Fassung veröffentlicht der GKV-Spitzenverband auf seiner Website.
Wer füllt Teil 1 und wer Teil 2 aus?
Teil 1, die eigentliche Teilnahmebescheinigung, füllt das anbietende Unternehmen bzw. die Kursleitung aus und unterschreibt ihn. Teil 2, den Antrag auf Bezuschussung, füllt die versicherte Person aus, bei Minderjährigen die sorgeberechtigte Person. Sie reicht anschließend das ganze Formular bei ihrer Krankenkasse ein.
Muss ich das Formular aus dem ZPP-Portal herunterladen?
Die jeweils aktuelle Fassung veröffentlicht der GKV-Spitzenverband. Im ZPP-Portal kannst du sie zusätzlich mit vorbefüllten Kursdaten herunterladen. Wichtig ist, dass du die aktuelle Version unverändert verwendest. Im Zweifel frag bei der ZPP oder bei der Krankenkasse nach. Über die Erstattung entscheidet die Kasse.
Darf ich die Teilnahmebescheinigung digital unterschreiben?
Formular und Leitfaden Prävention erlauben, die persönliche Unterschrift durch eine digitale Signatur zu ersetzen. Sie legen aber nicht fest, welche Form der digitalen Signatur gemeint ist. Wer sichergehen will, unterschreibt die ausgedruckte Bescheinigung von Hand oder fragt bei der Krankenkasse nach.
Was trage ich bei den Kurseinheiten ein?
In die Zeile „an __ von __ Kurseinheiten à __ Minuten“ kommen die tatsächlich besuchten Einheiten, die Gesamtzahl der Einheiten und die Dauer einer Einheit in Minuten. Mit der Unterschrift versicherst du, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Bekommen meine Teilnehmenden mit der Bescheinigung sicher einen Zuschuss?
Nein, das kann niemand zusagen, auch wir nicht. Die Krankenkasse entscheidet auf Basis der vollständigen Angaben über die Bezuschussung. Höhe und Bedingungen, zum Beispiel die Mindestteilnahme, legt jede Kasse im Rahmen des Leitfadens fest.
Kursquote ist kein Angebot der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP), des GKV-Spitzenverbands oder einer Krankenkasse und arbeitet nicht in deren Auftrag. Diese Seite fasst öffentliche Quellen zusammen (Stand: 4. Oktober 2026). Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Auskunft der ZPP oder deiner Krankenkasse. Für die Angaben auf der Bescheinigung bist du als Kursleitung verantwortlich, und über den Zuschuss entscheidet die Krankenkasse.
Weiterlesen: 80-Prozent-Regel bei Präventionskursen · Zur Startseite
Quellen (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- GKV-Spitzenverband: Formular Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung, Kapitel 5, Version 12/2025 (PDF). gkv-spitzenverband.de (PDF) (Feldbeschriftungen, Erklärungen, „Unterschrift bzw. digitale Signatur“, Hinweis zu Teil 2, Rückzahlung)
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention, Fassung Dezember 2025, Kap. 5.3.8 (Gebühr gilt für alle Teilnehmenden), 5.3.9 (Muster verbindlich seit 1.1.2026, digitale Signatur). Abgerufen über den vdek: vdek.com (PDF) · Übersichtsseite: gkv-spitzenverband.de/leitfaden-praevention
- GKV-Spitzenverband: Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten, Stand 06.01.2026 (PDF), Abschn. 2.2.2 (Rückenschule, Pilates) und 2.4.2 (Progressive Relaxation, Autogenes Training, Hatha Yoga). gkv-spitzenverband.de (PDF)
- ZPP-FAQ: Wo laden Sie sich die Teilnahmebescheinigung herunter? (Download, Adobe Reader, Korrektur der Gebühr) zentrale-pruefstelle-praevention.de
- ZPP-FAQ: Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung? zentrale-pruefstelle-praevention.de
- Niedersächsischer Turner-Bund: Neue Teilnahmebescheinigungen für ZPP-Kurse (Mitteilung der ZPP: ab 1.1.2026 nur noch das einheitliche Formular, aktuelle Version beim GKV-Spitzenverband). ntbwelt.de
- Techniker Krankenkasse: Gesundheitskurse (Einreichung über „Meine TK“/TK-App, zwei Kurse pro Kalenderjahr). tk.de
- KKH: Flyer Präventionskurse, Stand 08/24 (PDF) (Einreichung per Post oder „Meine KKH“, zweimal im Jahr). kkh.de (PDF)
- AOK Bayern: Gesundheitskurse – zertifizierte Präventionskurse (bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr). aok.de